Artikel
Ein Hochzeitsvideo plant Ihr am besten in drei Schritten: Zuerst entscheidet Ihr, ob ein kurzer Highlight-Film, ein längerer Film oder beides entstehen soll. Dann legt Ihr fest, welche Momente auf keinen Fall fehlen dürfen, und bringt Videograf und Fotograf zusammen. Wollt Ihr den Film später öffentlich teilen, klärt Ihr früh die Rechte an der Musik und das Einverständnis der Gäste, die im Film zu sehen sind.
Highlight-Film oder längerer Film?
Die wichtigste Entscheidung betrifft die Form des Films. Sie bestimmt, wie lange gefilmt wird, wie viel Ton aufgenommen wird und wie geschnitten wird.
- Highlight-Film: eine kurze Zusammenfassung des Tages, getragen von Musik, Bildern und Stimmung. Ideal zum wiederholten Anschauen und zum Teilen mit Familie und Freunden.
- Längerer Film: zeigt Trauung, Ehegelübde, Reden und Teile des Fests ausführlicher, oft mit Originalton. Er ist weniger zum Teilen gedacht, sondern als Erinnerung für Euch und die Familie.
- Beides: Fragt, ob Euer Videograf eine Kombination anbietet, und klärt, welche Längen genau geliefert werden und ob Rohmaterial dazugehört.
Fragt Euch dabei ehrlich: Wollt Ihr in zwanzig Jahren die ganze Rede des Trauzeugen hören? Dann braucht es den längeren Film und eine gute Tonaufnahme.
Was festhalten?
Erstellt zusammen mit dem Videografen eine Liste der Momente, die Euch wichtig sind. Ein Vorschlag als Ausgangspunkt:
- Vorbereitungen am Morgen, das erste Sehen («First Look»)
- Einzug, Ehegelübde, Ringwechsel und Kuss
- Gratulationen und Apéro
- Reden und Überraschungen der Gäste
- Eröffnungstanz und Party
- ruhige Momente zu zweit, etwa bei einem kurzen Paarshooting
Ebenso wichtig: Sagt, was Ihr nicht im Film haben möchtet. Manche Paare wünschen keine Aufnahmen beim Essen, andere möchten bestimmte Personen nicht im Fokus sehen.
Absprache mit Fotograf und Location
Fotograf und Videograf arbeiten am gleichen Tag an den gleichen Momenten. Ohne Absprache stehen sie sich im Weg oder sind auf den Bildern des anderen zu sehen. Bringt beide vor der Hochzeit zusammen und klärt:
- wer bei Trauung und Eröffnungstanz wo steht
- wie das Paarshooting abläuft und wer wie viel Zeit bekommt
- ob Licht, Drohne oder Stativ eingesetzt werden
Auch die Location und, bei kirchlichen Trauungen, die Kirchgemeinde oder die Pfarrperson sollten informiert sein. Es kann sein, dass Filmen nur von bestimmten Plätzen aus erlaubt ist oder zusätzliches Licht nicht gewünscht wird. Wer eine Drohne nutzen will, klärt die Erlaubnis vor Ort und die geltenden Regeln mit dem Videografen ab.
Für guten Ton sind Mikrofone bei Trauung und Reden entscheidend. Klärt, ob der Videograf eigene Ansteckmikrofone mitbringt oder Ton von der Anlage des DJs übernehmen kann.
Musikrechte und Veröffentlichung
Musik macht einen Hochzeitsfilm lebendig, wirft aber Fragen auf, sobald der Film den privaten Kreis verlässt. Die SUISA hält fest, dass eine Lizenz braucht, wer Musik ausserhalb des privaten Rahmens nutzt, vervielfältigt oder aufführt.
Für Musik in Videos sind zudem besondere Rechte im Spiel. Laut SUISA bezeichnet das Synchronisationsrecht das Recht, ein Musikstück mit Bildern zu verbinden. Es wird in der Regel vom Verlag des Werks verwaltet und kann nicht bei der SUISA erworben werden. Die Rechte an der Aufnahme selbst, das Leistungsschutzrecht, liegen gemäss SUISA meist beim Tonträgerhersteller, also bei der Plattenfirma oder dem Label.
Für Euch heisst das:
- Film nur für Euch und Eure Familie: Klärt mit dem Videografen, welche Musik er verwendet und unter welchen Bedingungen.
- Film öffentlich teilen, etwa auf Social Media: Klärt die Rechte vorher. Eine Möglichkeit ist Musik, für die der Videograf die nötigen Rechte bereits besitzt. Bei Unsicherheit gibt die SUISA Auskunft.
- Videograf zeigt den Film als Referenz: Auch hier müssen die Musikrechte geklärt sein. Haltet zudem schriftlich fest, ob und wo er Euren Film zeigen darf.
Gäste im Film
Laut EDÖB gelten erkennbare Personen auf Fotos als Personendaten, und für Euren Film lohnt sich dieselbe Sorgfalt. Der EDÖB hält fest, dass für eine Veröffentlichung grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Personen nötig ist, sofern kein anderer Rechtfertigungsgrund vorliegt. Bei Gruppenbildern genügt laut EDÖB ein Hinweis vorab, und wer widerspricht, wird respektiert. Bei Minderjährigen braucht es zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Wollt Ihr den Film veröffentlichen, informiert Eure Gäste vorher, zum Beispiel auf der Hochzeitswebsite oder in der Einladung, und schneidet Personen heraus, die nicht gezeigt werden möchten.
Kurze Checkliste
- Form festgelegt: Highlight-Film, längerer Film oder beides
- Liste der wichtigsten Momente und der Tabus an den Videografen geschickt
- Videograf, Fotograf, Location und gegebenenfalls Kirche abgesprochen
- Ton für Trauung und Reden geklärt
- Musikrechte und Veröffentlichung schriftlich geregelt
- Gäste informiert, falls der Film öffentlich geteilt wird
So unterstützen wir Euch
Wir organisieren Fotoshootings und Hochzeitsvideos, stimmen Fotograf, Videograf, DJ und Location aufeinander ab und bauen die nötigen Zeitfenster in Euren Zeitplan ein, in der ganzen Schweiz. Beispiele zeigen wir unter Referenzen, mehr zum Angebot unter Weitere Services. Für ein unverbindliches Erstgespräch könnt Ihr uns hier anfragen.


