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In der Schweiz ist nur die Ziviltrauung rechtsgültig. Ihr stellt beim Zivilstandsamt am Wohnort von einer oder einem von Euch das Gesuch um das Vorbereitungsverfahren. Ist es abgeschlossen, habt Ihr drei Monate Zeit für die Trauung, bei der zwei volljährige und urteilsfähige Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein müssen. Eine freie Trauung könnt Ihr zusätzlich feiern, rechtlich bindend ist sie nicht.
Zwei Schritte: Vorbereitung und Trauung
Die Eheschliessung erfolgt in der Schweiz in zwei Schritten: Zuerst führt das Zivilstandsamt das Ehevorbereitungsverfahren durch, danach folgt die Trauung, die die Ehe vollzieht. So beschreibt es das Bundesamt für Justiz in seinen Fragen und Antworten zur Eheschliessung. Gesetzlich geregelt ist der Ablauf in den Artikeln 97 bis 103 des Zivilgesetzbuchs (ZGB).
Heiraten können zwei Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sind (Art. 94 ZGB). Laut ch.ch dürft Ihr zudem nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben und nicht in gerader Linie verwandt oder Geschwister sein.
Das Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt
Das Gesuch stellt Ihr beim Zivilstandsamt des Wohnortes einer oder eines von Euch (Art. 98 Abs. 1 ZGB). Wohnt Ihr beide im Ausland, ist laut Bundesamt für Justiz das Zivilstandsamt zuständig, das die Trauung vornehmen soll.
Das Gesetz verlangt:
- Ihr erscheint persönlich. Ist das für Euch nachweislich offensichtlich unzumutbar, kann das Verfahren schriftlich durchgeführt werden (Art. 98 Abs. 2 ZGB).
- Ihr belegt Eure Personalien mit Dokumenten und erklärt persönlich, dass Ihr die Ehevoraussetzungen erfüllt (Art. 98 Abs. 3 ZGB).
- Wer nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, weist während des Verfahrens den rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nach (Art. 98 Abs. 4 ZGB).
Zu den Dokumenten schreibt das Bundesamt für Justiz: Daten, die bereits im Personenstandsregister «Infostar» beurkundet sind, müsst Ihr nicht nochmals belegen. Beizubringen sind ein Wohnsitznachweis und ein Identitätsausweis. Dokumente sollten grundsätzlich Originale sein, die nicht älter als sechs Monate sind. Ausländische Dokumente müssen in der Regel beglaubigt und, wenn sie nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst sind, übersetzt werden. Welche Unterlagen Ihr genau braucht, sagt Euch Euer Zivilstandsamt.
Unser Tipp: Nehmt früh Kontakt mit dem Amt auf, besonders wenn Dokumente aus dem Ausland beschafft werden müssen.
Die Frist: drei Monate
Sind alle Anforderungen erfüllt, teilt Euch das Zivilstandsamt den Abschluss des Vorbereitungsverfahrens und die gesetzliche Frist für die Trauung mit (Art. 99 Abs. 2 ZGB). Die Trauung kann dann innerhalb von drei Monaten stattfinden (Art. 100 ZGB). Basel-Stadt weist darauf hin, dass das Verfahren nach Ablauf dieser Frist wiederholt werden muss.
Den Zeitpunkt der Trauung legt das Zivilstandsamt im Einvernehmen mit Euch im Rahmen der kantonalen Vorschriften fest (Art. 99 Abs. 3 ZGB). Deshalb unterscheiden sich die Details je nach Kanton. Ein Beispiel aus dem Kanton Basel-Stadt: Dort bucht Ihr den Trautermin frühestens zwölf Monate im Voraus. Im Trausaal ist eine Trauung frühestens vier Tage nach Abschluss des Verfahrens möglich, für auswärtige Traulokale nennt das Amt mindestens zehn Tage Vorlauf.
Für Eure Planung heisst das: Stimmt das Gesuch auf Euer Wunschdatum ab, damit die drei Monate nicht vor dem Fest ablaufen, und fragt früh nach dem Trautermin.
Wo die Ziviltrauung stattfindet
Ihr könnt Euch im Zivilstandskreis Eurer Wahl trauen lassen (Art. 97 Abs. 2 ZGB), also auch ausserhalb Eures Wohnortes. Die Trauung findet im Trauungslokal des gewählten Zivilstandskreises statt (Art. 101 Abs. 1 ZGB). Lief das Vorbereitungsverfahren in einem anderen Zivilstandskreis, braucht Ihr eine Trauungsermächtigung (Art. 101 Abs. 2 ZGB), die das Amt auf Antrag ausstellt (Art. 99 Abs. 3 ZGB).
Welche Trauungslokale ein Amt anbietet, ist unterschiedlich; Basel-Stadt etwa kennt neben dem Trausaal auch auswärtige Traulokale. Erkundigt Euch direkt beim Zivilstandsamt, wenn Ihr an einem besonderen Ort heiraten möchtet.
Trauzeugen und Ablauf der Trauung
Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen statt (Art. 102 Abs. 1 ZGB). Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte fragt Euch einzeln, ob Ihr miteinander die Ehe eingehen wollt. Bejaht Ihr beide, wird die Ehe als geschlossen erklärt (Art. 102 Abs. 2 und 3 ZGB). Danach erhaltet Ihr laut ch.ch eine Eheurkunde.
Nach der Hochzeit meldet Ihr den neuen Zivilstand und einen allfälligen Namenswechsel unter anderem der Gemeinde, der Steuerverwaltung, dem Arbeitgeber, der Bank und den Versicherungen (ch.ch).
Die freie Trauung: persönlich, aber nicht rechtsgültig
Die Ehe wird vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten geschlossen (Art. 97 Abs. 1 ZGB). Eine freie Trauung begründet deshalb keine Ehe. Sie ist eine zusätzliche Zeremonie, die Ihr ganz nach Euren Vorstellungen gestaltet. Laut ch.ch könnt Ihr Euch nach der zivilen Trauung auch religiös oder frei trauen lassen. Eine religiöse Eheschliessung darf vor der Ziviltrauung nicht durchgeführt werden (Art. 97 Abs. 3 ZGB).
Was die freie Trauung möglich macht:
- Ort: auf einer Bergwiese, am See, im Garten oder in einer Scheune.
- Inhalt: Eure Geschichte, persönliche Versprechen, Rituale, Musik und Beiträge von Familie und Freunden.
- Zeitpunkt: am selben Tag nach der Ziviltrauung oder an einem späteren Tag mit allen Gästen.
Plant bei einer freien Trauung im Freien einen Ort für schlechtes Wetter ein und klärt Technik, Bestuhlung und Musik mit der Location.
So unterstützen wir Euch
Wir behalten die Fristen des Zivilstandsamts im Zeitplan im Blick, organisieren die freie Trauung mit Location, Dekoration und Lieferanten und koordinieren den Tag, in der ganzen Schweiz. Mehr dazu unter Full-Service-Planung und Tageskoordination. Erstgespräch anfragen


